Scheidung ist in der heutigen Zeit keine Seltenheit, die Rate der Paare geht wohl mittlerweile gegen 50%, die sich während einer Ehe zumindest einmal scheiden lassen. In den Hypothesen des Familienstellens ist hier allerdings wichtig, dass wir – sofern Kinder entstanden sind, grundsätzlich zwischen der
- Elternschaft
- Paarbeziehung
unterscheiden lernen. Während die Paarbeziehung auseinandergehen kann, bleibt die Elternschaft ein Leben lang erhalten, ob gewollt oder unbewusst. Die Familie an sich zerbricht nicht, weil sich die Eltern scheiden lassen. Und das Kind ist ein sehr lebendiger Beweis dafür, dass sich die Eltern irgendwann einmal geliebt haben. Wenn dieser Unterschied im Zuge einer Scheidung bewusst ist, kann die Elternbeziehung gut weitergehen. Im Sinne meiner Eheberatung erlebe ich oft, dass Paare wegen den Kindern zusammen bleiben. Dann leidet meistens die ganze Familie.
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Elternschaft erlischt nicht durch Scheidung
Aus dieser Hypothese leiten sich einige “Regeln” ab, die wohltuend im System wirken können:
- Ein Kind hat das Recht darauf, beide Elternteile lieben zu dürfen
- Der etwaige Streit der Eltern, der vielleicht zur Trennung führt, geht das Kind nichts an
- Ein Kind sollte immer wissen, dass seine Eltern zu seinem Wohl über es reden. Beide. Miteinander
- Für das Kind ist es sehr beruhigend, wenn es weiß, dass beide Eltern sich um es sorgen
Probleme gibt es oft dann, wenn die ehemaligen Liebespartner sich über das Kind streiten, den anderen vor dem Kind schlecht machen und herabwürdigen. Ein Kind fühlt sich in seiner Loyalität zu den Eltern immer zum schwächeren Teil hingezogen. Und – ein beliebtes “Spiel” ist es, das Kind zum Partnerersatz zu machen und ihm so sein Recht auf Kindheit zu nehmen. Es wird dadurch zu früh erwachsen, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, Kind zu sein.
Gerade das letztgenannte kommt sehr häufig vor, die Kinder steigen willig aus Loyalität auf diese Angebote ein und so ist es an den Erwachsenen, dies zu unterbinden, auch wenn es noch zu verlockend ist.