Externe Berater stehen bei vielen Organisationen hoch im Kurs und gelten als Selbstverständlichkeit. Und auch hier lauern verschiedene Fallstricke – sowohl für das Unternehmen als auch für den eingekauften Berater. Oftmals kommt es vor, daß sich Unternehmen Berater holen, um selbst eine Aufgabe nicht erledigen zu müssen oder nicht die Verantwortung für bestimmte Maßnahmen, z.B. viele Massen-Entlassungen übernehmen zu müssen. So werden die originären Unternehmensaufgaben externen Menschen zugeschoben.
Externe Berater: Vorsicht bei vergifteten Aufträgen
Diese “vergifteten Aufträge” zu erkennen, sollte die erste Überprüfung von Seiten des Beraters dienen. Grundsätzlich steht ein Berater neben dem Auftraggeber und übernimmt keinerlei Verantwortung von und für diesen. Dadurch verhindert er, daß er verlängerter Arm seines Auftraggebers wird.
Dies gilt auch für offene und versteckte Koalitionsangebote. Sobald diese angenommen und ausgeführt werden ist die Beraterposition nicht mehr gegeben, der Berater wird Teil des Systems und kann seinen ursprünglichen Beratungsauftrag nicht mehr wahrnehmen.
Weitere mögliche Fallstricke
- Konflikte in der Geschäftsleitung sollen extern gelöst werden; einer arbeitet gegen den anderen und der Berater steht in der Mitte
- Ein Training wird als “good will” vorgeschoben: “Wir tun ja so viel für unsere Mitarbeiter”, um von anderen Versäumnissen abzulenken
- An den Vorgängern des Beraters wird kein gutes Haar gelassen
- Der Berater soll das durchsetzen, was der Auftraggeber selbst nicht durchsetzen kann oder will
- Es gab schon sehr viele Versuche, das Problem in den Griff zu bekommen oder zu lösen
- Der Auftrag kommt nicht “von ganz oben” und wird von der Führung auch nicht mitgetragen