Innerhalb des Familienstellens wird sehr oft der Begriff “Ausgleich” verwendet. Gemeint ist damit, dass – wenn es ein Gefälle im Geben und Nehmen gibt oder wenn jemand einem anderen etwas Schlimmes angetan hat, dass dieses Unrecht ausgeglichen werden muss, damit es friedlich weiter gehen kann. Doch oft wird dieser Ausgleich wörtlich genommen, also dass wirklich Transferleistungen vollzogen werden müssen. Dem ist aber nicht so. Der eigentliche Ausgleich liegt in der reinen Anerkennung der Ausgleichsverpflichtung, also dem Anerkennen, dass etwas in Schieflage geraten ist und dass etwas wieder in Ordnung gebracht werden muss. Das genügt vollkommen.
Ansonsten – wird auf den tatsächlichen Ausgleich “Zahn um Zahn” bestanden, kann sich das in die Länge ziehen und irgendwann grüßt dann “das Murmeltier täglich”. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.